Abmahnung im Urheberrecht erhalten oder durchsetzen
Eine Abmahnung im Urheberrecht sollte weder ignoriert noch ungeprüft erfüllt werden. Inhalt, Rechteinhaberschaft, behauptete Nutzung, Unterlassungserklärung, Zahlungsforderungen und Fristen müssen zusammen bewertet werden. Rechtsanwalt Oliver Langner berät in Düsseldorf bei erhaltenen und auszusprechenden urheberrechtlichen Abmahnungen.
Was soll eine urheberrechtliche Abmahnung erreichen?
§ 97a UrhG sieht vor, dass der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und Gelegenheit geben soll, den Streit durch eine angemessen strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Abmahnung ist damit ein Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung, kann aber erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen auslösen.
Das Gesetz stellt zugleich Anforderungen an die Abmahnung. Unter anderem muss die Rechtsverletzung klar bezeichnet werden; geltend gemachte Zahlungsansprüche sind als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln. Ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, muss kenntlich gemacht werden, wenn sie erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Abmahnung erhalten: welche Punkte zuerst prüfen?
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Fristen sichern
Das Schreiben, Anlagen und Zugangsdaten sollten vollständig gesichert werden. Eine gesetzte Frist darf nicht übersehen werden, auch wenn der Anspruch noch ungeklärt ist.
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Rechteinhaberschaft und Schutz
Zu prüfen ist, welches Werk oder Schutzrecht betroffen sein soll und ob der Absender die geltend gemachten Rechte tatsächlich innehat.
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Konkrete Nutzung
Die behauptete Nutzung muss mit der tatsächlichen Veröffentlichung, Datei, Plattform oder sonstigen Verwendung abgeglichen werden.
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Lizenzlage
Verträge, Rechnungen, Agenturvereinbarungen, Stock-Lizenzen, E-Mails und frühere Freigaben können entscheidend sein.
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Unterlassungserklärung
Eine vorformulierte Erklärung sollte nicht automatisch unterschrieben werden. Reichweite, Vertragsstrafe und zukünftige organisatorische Umsetzbarkeit müssen geprüft werden.
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Zahlungsforderungen
Abmahnkosten und Schadensersatz sind getrennt zu bewerten. Die Höhe folgt nicht allein daraus, dass überhaupt eine Rechtsverletzung behauptet wird.
Unterlassungserklärung: langfristige Wirkung beachten
Die Unterlassungserklärung kann den aktuellen Streit außergerichtlich beenden, bindet den Erklärenden aber für die Zukunft. Deshalb ist entscheidend, welches Verhalten genau erfasst wird. Unternehmen sollten zugleich prüfen, ob Bilder, Texte oder Dateien an weiteren Stellen verwendet werden und ob technische oder organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Mehr zu den materiellen Voraussetzungen finden Sie auf der Seite Unterlassungsanspruch im Urheberrecht.
Abmahnung wegen Bildnutzung, Texten oder anderen Inhalten
Häufige Konstellationen sind die Nutzung von Fotografien, Grafiken oder Texten auf Webseiten, in Online-Shops, Social Media, Werbung oder Unternehmensprofilen. Bei Bildern sind neben dem Schutz der Fotografie und der Rechteinhaberschaft insbesondere Lizenzbedingungen und konkrete Nutzungsarten zu prüfen. Vertiefende Informationen enthält die Seite Bildrechte & Fotorecht.
Filesharing-Abmahnung: Anschlussinhaber und tatsächliche Nutzung unterscheiden
Auch Filesharing-Abmahnungen fallen in den Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen. Hier sollte insbesondere geprüft werden, welche konkrete Nutzung behauptet wird, wie die Ermittlung erfolgt sein soll und welche tatsächlichen Personen Zugriff auf den betroffenen Internetanschluss hatten. Pauschale Aussagen zur Haftung sind nicht sinnvoll; der Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung müssen berücksichtigt werden.
Abmahnung aussprechen: Anspruch und Beweise vorbereiten
Wer eigene Rechte durchsetzen möchte, sollte vor Versand einer Abmahnung Schutz, Rechtekette, konkrete Verletzung und Beweise sauber dokumentieren. Das reduziert das Risiko, eine zu weit gehende oder formal fehlerhafte Abmahnung auszusprechen. Bei Zahlungsforderungen muss außerdem nachvollziehbar getrennt werden, welche Position als Schadensersatz und welche als Aufwendungsersatz verlangt wird.
Eine Abmahnung ist frist- und einzelfallabhängig. Diese Seite ersetzt keine Prüfung des konkreten Schreibens, der Rechtekette oder der beigefügten Unterlassungserklärung.

