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HOMERechtsanwalt für Markenrecht in Düsseldorf

Rechtsanwalt für Markenrecht in Düsseldorf

Marken schaffen Wiedererkennung und können zu einem wesentlichen Unternehmenswert werden. Wer eine Bezeichnung, ein Logo oder ein anderes Kennzeichen nutzen oder schützen möchte, sollte deshalb nicht erst bei einer Abmahnung reagieren. Rechtsanwalt Oliver Langner berät in Düsseldorf zu Markenanmeldung, Markenrecherche, Widerspruch, Markenverletzung, Abmahnung, einstweiligem Rechtsschutz und Markenlizenzverträgen.

Markenrecht: die wichtigsten Anliegen im Überblick

Markenschutz beginnt vor der Anmeldung

Eine Markenanmeldung ist mehr als das Ausfüllen eines Formulars. Zunächst sollte geklärt werden, welches Zeichen geschützt werden soll, wer Inhaber der Marke sein soll, für welche Waren und Dienstleistungen Schutz benötigt wird und in welchem geografischen Gebiet die Marke wirtschaftlich eingesetzt werden soll. Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob absolute Schutzhindernisse erkennbar sind und ob ältere Rechte Dritter ein Konfliktrisiko begründen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft im Anmeldeverfahren insbesondere formelle Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken bestehen, prüft das DPMA dagegen nicht. Deshalb gehört eine belastbare Markenrecherche regelmäßig zur sinnvollen Vorbereitung einer Anmeldung.

Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationaler Schutz?

Für einen Schutz in Deutschland kommt eine nationale Anmeldung beim DPMA in Betracht. Soll ein einheitlicher Schutz in der Europäischen Union angestrebt werden, ist die Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine mögliche Schutzroute. Für internationale Vorhaben kann – abhängig von Ausgangsmarke, Zielstaaten und Geschäftsmodell – eine internationale Registrierung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Betracht kommen.

Welche Route sinnvoll ist, hängt nicht von einem einzigen Schlagwort ab. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlichen und geplanten Absatzmärkte, die Verfügbarkeit des Zeichens, die betroffenen Waren und Dienstleistungen, das Konfliktrisiko sowie Kosten und Erweiterungspläne.

Wenn ältere und jüngere Marken kollidieren

Konflikte können bereits im Registerverfahren entstehen, etwa durch einen Widerspruch gegen eine jüngere Marke. Sie können aber auch erst bei der Benutzung eines Zeichens am Markt sichtbar werden. Dann sind unter anderem Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit, Kennzeichnungskraft und die konkrete Benutzungsform zu prüfen.

Je nach Ausgangslage geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen. Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz relevant werden. Eine bereits versandte oder erhaltene markenrechtliche Abmahnung sollte deshalb nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Rechtsposition und der weiteren Prozessstrategie geprüft werden.

Marken nutzen, übertragen und lizenzieren

Markenrechte sind nicht nur Abwehrrechte. Sie können wirtschaftlich genutzt, übertragen und lizenziert werden. Ein Markenlizenzvertrag sollte deshalb klar regeln, wer die Marke wofür, wo, wie lange und unter welchen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen benutzen darf. Gerade bei exklusiven Vertriebsmodellen, Kooperationen oder Franchise-Strukturen können unklare Lizenzregelungen später erhebliche praktische Probleme verursachen.

Offizielle Register und Informationen: Für deutsche Marken stellt das DPMA Informationen und DPMAregister bereit. Informationen zu Unionsmarken finden sich beim EUIPO, zu internationalen Registrierungen bei der WIPO.
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