Abmahnung im Markenrecht erhalten oder durchsetzen
Eine Abmahnung im Markenrecht kann weitreichende Folgen haben. Neben der verlangten Unterlassung stehen häufig Auskunft, Schadensersatz und Kosten im Raum. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte Fristen beachten, die behauptete Markenverletzung prüfen lassen und eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben. Rechtsanwalt Oliver Langner berät in Düsseldorf sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche.
Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: Was ist jetzt wichtig?
Zunächst sollten Schreiben, Anlagen, Umschläge und elektronische Nachrichten vollständig gesichert und die gesetzte Frist notiert werden. Die betroffene Nutzung sollte dokumentiert werden, bevor Inhalte verändert oder Angebote entfernt werden. Eine vorschnelle Reaktion kann die spätere Verteidigung erschweren.
Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt nicht allein davon ab, ob zwei Bezeichnungen ähnlich wirken. Zu prüfen sind unter anderem Bestand und Inhaberschaft des geltend gemachten Rechts, die konkrete Benutzung des angegriffenen Zeichens, Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe sowie mögliche Einwendungen.
Unterlassungserklärung nicht isoliert betrachten
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann eine langfristige Bindung auslösen. Deshalb sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und ob die geforderte Erklärung in Reichweite und Form weiter geht, als zur Beseitigung einer Wiederholungsgefahr erforderlich wäre. Ebenso sind Vertragsstrafenregelung, betroffene Zeichenformen, Produkte, Vertriebskanäle und verbundene Unternehmen zu beachten.
Auch die Entscheidung, eine Erklärung abzugeben, abzulehnen oder modifiziert zu formulieren, sollte in die Gesamtstrategie passen. Sie kann Auswirkungen auf ein mögliches einstweiliges Verfügungsverfahren und ein späteres Hauptsacheverfahren haben.
Welche Ansprüche können mit einer Abmahnung verbunden sein?
Je nach Sachverhalt können neben Unterlassung weitere Ansprüche geltend gemacht werden, etwa Auskunft, Schadensersatz oder Erstattung erforderlicher Rechtsverfolgungskosten. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen, ist gesondert zu prüfen. Eine pauschale Anerkennung des gesamten Forderungspakets ist deshalb nicht mit einer sachgerechten Prüfung gleichzusetzen.
Markenrechtliche Abmahnung aussprechen
Auch auf Seiten des Markeninhabers sollte vor einer Abmahnung die Rechtslage belastbar geprüft werden. Dazu gehören Nachweise zur Marke, Dokumentation der angegriffenen Benutzung, Prüfung der Waren und Dienstleistungen, mögliche Einwendungen sowie die Frage, welches konkrete Verhalten unterbunden werden soll.
Bei zeitkritischen Verletzungen kann parallel zu einer außergerichtlichen Lösung die Frage entstehen, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich und zulässig ist. Dafür sind Beweissicherung und schnelles, strukturiertes Vorgehen besonders wichtig.
Typische Unterlagen für eine erste Prüfung
- vollständiges Abmahnschreiben einschließlich Anlagen,
- Registerauszug oder Angaben zur geltend gemachten Marke,
- Screenshots, Produktseiten, Angebote, Verpackungen oder sonstige Belege der beanstandeten Nutzung,
- Informationen zu Beginn, Umfang und Gebiet der Nutzung,
- bereits geführte Korrespondenz,
- bei eigener Durchsetzung: Belege zur Nutzung der eigenen Marke und zum festgestellten Verstoß.
Bei laufenden Fristen sollte die individuelle Prüfung möglichst früh erfolgen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist und welche Reaktion sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

