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HOMEFachanwalt für Steuerrecht in DüsseldorfEinkommensteuer und Einkommensteuererklärung

Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung

Bei Einkommensteuerfragen geht es nicht nur um das Ausfüllen einer Erklärung. Je nach Sachverhalt müssen Einkünfte und Unterlagen richtig zugeordnet, steuerrechtliche Besonderheiten erkannt und ein späterer Einkommensteuerbescheid geprüft werden. Die Kanzlei Oliver Langner bietet in Düsseldorf die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen und Kleinunternehmer sowie die rechtliche Einordnung damit zusammenhängender Fragen an.

Einkommensteuererklärung für Privatpersonen und Kleinunternehmer

Zum angebotenen Leistungsspektrum gehört die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen und Kleinunternehmer. Welche Angaben und Nachweise benötigt werden, richtet sich nach der persönlichen Situation und den jeweiligen Einkunftsarten. Eine geordnete Zusammenstellung der Unterlagen erleichtert die Bearbeitung und reduziert Rückfragen.

§ 25 EStG regelt die Veranlagung zur Einkommensteuer und die Steuererklärungspflicht. Ob im konkreten Fall eine Pflicht zur Abgabe besteht oder eine Veranlagung aus anderen Gründen in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus einer allgemeinen Checkliste beantworten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Einkünfte und die persönliche steuerliche Situation.

Welche Unterlagen sind für die Bearbeitung wichtig?

Für die erste Abstimmung sind regelmäßig die Unterlagen sinnvoll, aus denen sich die steuerlich relevanten Sachverhalte ergeben. Dazu können beispielsweise bereits vorhandene Steuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen, Nachweise zu Einnahmen und Ausgaben oder Unterlagen zu besonderen persönlichen beziehungsweise betrieblichen Sachverhalten gehören. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird fallbezogen geklärt.

Wenn der Einkommensteuerbescheid von der Erklärung abweicht

Nach Erlass des Steuerbescheids sollte geprüft werden, ob die erklärten Tatsachen und geltend gemachten Positionen zutreffend berücksichtigt wurden. Eine Abweichung bedeutet nicht automatisch, dass ein Rechtsbehelf erforderlich oder erfolgversprechend ist; ebenso sollte ein belastender Bescheid nicht ungeprüft hingenommen werden, wenn tatsächliche oder rechtliche Fragen offen sind.

Ist ein Einspruch zu prüfen, sind insbesondere Bekanntgabe und Frist wichtig. § 355 AO sieht für den Regelfall eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts vor. Weiterführend: Streit mit dem Finanzamt: Einspruch und Finanzgericht.

Einkommensteuer und rechtliche Beratung gehören nicht immer in denselben Schritt

Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung und die rechtliche Auseinandersetzung über einen Steuerbescheid sind unterschiedliche Aufgaben. Bei strittigen Rechtsfragen, einer abweichenden Steuerfestsetzung oder einem laufenden Rechtsbehelfsverfahren steht die rechtliche Prüfung im Vordergrund. Als Fachanwalt für Steuerrecht kann Oliver Langner diese verfahrensrechtliche und rechtliche Ebene anwaltlich einordnen.

Beratung in Düsseldorf

Die Kanzlei befindet sich in der Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf. Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung erstellen lassen möchten oder eine rechtliche Frage zu einem bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid haben, kann vorab geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden und ob das Anliegen vom Leistungsspektrum umfasst ist.

Offizielle Grundlage: Die Veranlagung und Steuererklärungspflicht zur Einkommensteuer wird insbesondere in § 25 EStG geregelt. Für einen möglichen Einspruch sind unter anderem § 347 AO und § 355 AO relevant.
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