Gebühren


Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] geregelt. Zudem ist der Rechtsanwalt berechtigt, einen Vorschuss für die Bearbeitung der Angelegenheit zu verlangen. 

Im Rahmen eines Beratungsvertrags besteht in außergerichtlichen Angelegenheiten nach § 4 Abs. 2 RVG die Möglichkeit zur Vereinbarung von Pauschal- oder Zeitvergütungen, die geringer sein können als die in der RVG vorgesehenen, gesetzlichen Gebühren.

In einigen Fällen, die kostendeckend nicht zu bearbeiten sind, werde ich Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Zudem besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. 

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Vor Übertragung eines Mandats sollten Sie grundsätzlich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten einer Beratung oder eines gerichtlichen Verfahrens verlangen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen vorab die voraussichtlich entstehenden Kosten eines Gerichtsverfahrens zu erörtern. Auf dieser Basis sind Sie in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu kalkulieren. 

Die Möglichkeit von Beratungsverträgen bietet sich Ihnen vor allem in Situation an, bei denen Sie schon vorab erkennen können, dass Sie mehrfach über einen bestimmten Zeitraum oder bei einem bestimmten Projekt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. 

Ich möchte an dieser Stelle lediglich die Tätigkeit von Hausverwaltern oder Gründern von Unternehmen nennen.