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HOMERechtsanwalt für Markenrecht in DüsseldorfWiderspruch gegen eine Marke beim DPMA

Widerspruch gegen eine Marke beim DPMA

Ein Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann eingesetzt werden, wenn ein älteres Recht einer jüngeren Markenregistrierung entgegensteht. Umgekehrt muss ein Markeninhaber seine Eintragung verteidigen, wenn Widerspruch erhoben wird. Rechtsanwalt Oliver Langner berät in Düsseldorf bei der Prüfung und Begleitung markenrechtlicher Widerspruchsverfahren.

Wann ist ein Widerspruch beim DPMA möglich?

Nach Veröffentlichung der Eintragung einer deutschen Marke können Inhaber bestimmter älterer Rechte innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist gegen die Eintragung vorgehen. Für den Widerspruch ist nicht entscheidend, dass die Zeichen vollständig identisch sind. Je nach Widerspruchsgrund können insbesondere Priorität, Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft relevant sein.

Die Widerspruchsfrist beträgt bei deutschen Marken grundsätzlich drei Monate nach Veröffentlichung der Eintragung. Weil Frist und Widerspruchsgrund früh feststehen müssen, sollte die Prüfung nicht bis zum Ende der Frist aufgeschoben werden.

Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Im Mittelpunkt steht die Kollision zwischen dem älteren Recht und der jüngeren Marke. Dafür werden die sich gegenüberstehenden Zeichen und die jeweils geschützten Waren oder Dienstleistungen rechtlich verglichen. Je nach Alter und Situation der Widerspruchsmarke können auch Fragen der rechtserhaltenden Benutzung eine Rolle spielen.

Das Verfahren kann zu einer vollständigen oder teilweisen Löschung der jüngeren Marke führen oder ohne Erfolg für den Widersprechenden enden. Vergleichs- und Abgrenzungslösungen können ebenfalls wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn beide Seiten ihre Kennzeichen in klar getrennten Bereichen weiter nutzen wollen.

Widerspruch gegen eine jüngere Marke vorbereiten

  • Älteres Recht identifizieren

    Registerdaten, Priorität, Inhaber und Schutzumfang müssen eindeutig feststehen.

  • Jüngere Marke analysieren

    Zeichenbestandteile, Waren und Dienstleistungen und der konkrete Konfliktbereich werden gegenübergestellt.

  • Widerspruchsgrund bestimmen

    Die rechtliche Begründung sollte zum tatsächlich bestehenden älteren Recht und zur Kollisionslage passen.

  • Frist und Gebühren sichern

    Formale Anforderungen, Frist und Gebühren sind eigenständige Verfahrensvoraussetzungen.

  • Verfahrensstrategie festlegen

    Neben einer vollständigen Auseinandersetzung können je nach Geschäftslage auch Einschränkungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Betracht kommen.

Wenn gegen die eigene Marke Widerspruch eingelegt wurde

Ein Widerspruch bedeutet nicht automatisch, dass die jüngere Marke gelöscht wird. Zunächst ist zu prüfen, ob das ältere Recht den behaupteten Schutzumfang besitzt und ob tatsächlich eine relevante Kollision besteht. Abhängig vom Verfahren können Einwendungen zur Benutzung, zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit oder zur Zeichenähnlichkeit relevant sein.

Die Verteidigung sollte außerdem berücksichtigen, wie wichtig die Marke für das operative Geschäft ist und ob parallel bereits eine Benutzung am Markt stattfindet. Registerverfahren und praktische Markenstrategie sollten nicht getrennt voneinander geplant werden.

Vorbeugen durch Recherche vor der Anmeldung

Das DPMA prüft ältere identische oder ähnliche Marken nicht von Amts wegen. Eine sorgfältige Markenrecherche vor der Anmeldung kann deshalb helfen, Widerspruchsrisiken bereits vor der Investition in Name, Verpackung und Marketing zu erkennen.

Offizielle Verfahrensinformation: Das DPMA stellt Formulare, Gebühreninformationen und Hinweise zum Widerspruchsverfahren bereit. Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate nach Veröffentlichung der Eintragung: DPMA Marken.
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