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HOMERechtsanwalt für Markenrecht in DüsseldorfMarkenanmeldung in Düsseldorf: Marke schützen lassen

Markenanmeldung in Düsseldorf: Marke schützen lassen

Wer eine Marke schützen lassen möchte, sollte Schutzgebiet, Zeichen, Inhaber sowie Waren und Dienstleistungen vor der Einreichung aufeinander abstimmen. Rechtsanwalt Oliver Langner berät in Düsseldorf bei der Vorbereitung und Durchführung von Markenanmeldungen beim DPMA sowie bei der strategischen Einordnung von Unionsmarken und internationalen Registrierungen.

Marke schützen lassen: Welche Schutzroute passt?

Für einen Markenschutz in Deutschland kann eine nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Für einen einheitlichen Schutz in der Europäischen Union kommt eine Unionsmarke beim EUIPO in Betracht. Bei internationalen Geschäftsmodellen kann eine internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO eine weitere Option sein. Welche Route wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt insbesondere von den tatsächlichen Zielmärkten und der geplanten Entwicklung des Unternehmens ab.

Eine möglichst große territoriale Reichweite ist nicht automatisch die beste Lösung. Mit zunehmendem Schutzgebiet können auch Rechercheaufwand, Konfliktpotenzial und Kosten steigen. Ziel sollte ein Schutzumfang sein, der zum Geschäftsmodell passt und nicht nur formal möglichst weit reicht.

Was vor einer Markenanmeldung geklärt werden sollte

  • Zeichen und Markenform

    Zu entscheiden ist, was tatsächlich geschützt werden soll, etwa ein Wort, eine Wort-/Bildkombination, eine Bildmarke oder eine andere zulässige Markenform.

  • Markeninhaber

    Die Anmeldung sollte demjenigen zugeordnet werden, der die Markenrechte langfristig halten und verwerten soll. Gesellschaftsstruktur, Beteiligungen und geplante Umstrukturierungen können dabei relevant sein.

  • Waren und Dienstleistungen

    Der Schutzbereich wird wesentlich durch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt. Zu enge Formulierungen können den Schutz unnötig begrenzen; eine rein vorsorgliche, nicht am Geschäftsmodell orientierte Ausweitung ist ebenfalls nicht sinnvoll.

  • Schutzfähigkeit

    Beschreibende oder nicht unterscheidungskräftige Angaben können an absoluten Schutzhindernissen scheitern. Deshalb sollte die Bezeichnung vor Einreichung auch auf solche Risiken geprüft werden.

  • Ältere Rechte

    Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen. Eine Markenrecherche ist deshalb ein eigener, wesentlicher Vorbereitungsschritt.

Wie läuft eine deutsche Markenanmeldung beim DPMA ab?

Nach Einreichung prüft das DPMA die formellen Anforderungen und absolute Schutzhindernisse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Marke eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Inhaber älterer Rechte können innerhalb der gesetzlichen Frist gegen die Eintragung Widerspruch erheben. Die Schutzdauer einer deutschen Marke beträgt zunächst zehn Jahre und kann durch Verlängerung fortgesetzt werden.

Weil die Anmeldung nach Einreichung nicht beliebig umgestaltet werden kann, ist die Vorbereitung besonders wichtig. Das gilt vor allem für die Auswahl des Zeichens, die Inhaberschaft und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: nicht nur eine Formalität

Waren und Dienstleistungen werden nach der Nizza-Klassifikation eingeordnet. Entscheidend ist aber nicht allein die Zahl der Klassen. Wichtiger ist, dass die konkreten Begriffe das aktuelle und realistisch geplante Angebot erfassen. Ein strategisch formulierter Schutzumfang erleichtert später die Einordnung, ob eine Benutzung durch Dritte in den geschützten Bereich fällt.

Was passiert nach der Eintragung?

Nach Veröffentlichung kann ein Widerspruch beim DPMA relevant werden. Auch danach sollte die Marke nicht nur „abgelegt“, sondern als Recht gepflegt werden: Benutzung, Verlängerungsfristen, Portfolioentwicklung, neue Waren oder Dienstleistungen und mögliche Kollisionen mit jüngeren Zeichen gehören zu einer laufenden Markenstrategie.

Wird die Marke durch Dritte benutzt, können eine Prüfung der Markenverletzung und gegebenenfalls eine Abmahnung in Betracht kommen. Soll ein Dritter die Marke rechtmäßig nutzen dürfen, sollte der Umfang in einem Markenlizenzvertrag geregelt werden.

Offizielle Information: Das DPMA erläutert Anforderungen, Ablauf, Gebühren und Schutzdauer der Markenanmeldung unter dpma.de/marken/anmeldung.
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